Samstag 23. November 2024

Was die Parteien sagen

Soll es eine Statistik und eine Erhebung der Motive für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch geben? Wir haben vor den Nationalratswahlen 2013 die im Nationalrat vertretenen Parteien nach ihrer Position gefragt.

 

In Österreich gibt es keine Daten zum Schwangerschaftsabbruch. Es gibt keine gesicherten Erkenntnisse, warum es dazu kommt.

 

Wie ist die Einstellung Ihrer Partei zu einer anonymisierten Erhebung von Zahlen und Daten über Schwangerschaftsabbrüche?

 

SPÖ: Die SPÖ ließ die Frage unbeantwortet.
 

ÖVP: „Die Österreichische Volkspartei unterstützt eine anonyme, bundesweite Statistik zu Schwangerschaftsabbrüchen und hat das Gesundheitsministerium mehrfach dahingehend aufgefordert.

Unser Anliegen ist es, nicht nur Klarheit über die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen in Österreich zu schaffen, sondern vor allem auch die Gründe für diesen Schritt zu evaluieren. Denn dadurch wird es uns möglich, die Unterstützungsangebote für Frauen noch gezielter auszubauen."
 

Grüne: Die Grünen ließen die Frage unbeantwortet.
 

FPÖ: „In Österreich gibt es keine offiziellen Statistiken über die Anzahl der durchgeführten Abtreibungen. Schätzungen von Abtreibungsärzten gehen von bis zu 40.000 pro Jahr aus. Die tatsächliche Anzahl dürfte jedoch jenseits der 50.000 zu liegen kommen. Das würde bedeuten, dass beispielsweise im Jahr 2009 bei 76.344 Geburten und 50.000 Abtreibungen rund 125.000 Kinder gezeugt und 4 von 10 Kindern noch im Mutterleib getötet wurden.
Die FPÖ hat als erste Partei Österreichs seit der Einführung der Fristenregelung im Jahre 1975 parlamentarische Initiativen in diesem Bereich gesetzt.
Insgesamt ist festzustellen, dass Schwangerschaftsabbrüche in der österreichischen Rechtsordnung außer im Strafrecht nicht geregelt werden. Die im Strafgesetzbuch nur einmal erwähnte und nicht weiter konkretisierte "vorhergehende ärztliche Beratung" ist aus freiheitlicher Sicht nicht ausreichend. Vor allem wenn die Beratung durch einen Arzt durchgeführt wird, der den Schwangerschaftsabbruch auch selbst vornehmen möchte. In solchen Fällen, die in Österreich die Regel darstellen, kommt es zu unklaren Interessenslagen.
Für uns ist die Bundesrepublik Deutschland in diesem Bereich beispielgebend für Österreich. Dort liegt eine ähnliche Rechtslage wie in Österreich vor, mit dem großen Unterschied, dass im deutschen Strafrecht die Modalitäten der ,vorhergehenden ärztlichen Beratung' konkretisiert werden. Mit dem im Jahre 1992 verabschiedeten ,Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten' wurde ein bundesweites Netz an öffentlich zertifizierten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen errichtet und mit Vorgaben über den Inhalt der Beratung versorgt. Die vorgesehene Beratung dient dort ausdrücklich dem Schutz des ungeborenen Lebens und stellt eine ganzheitliche Hilfe in der Entscheidungsfindung dar. Sie umfasst rechtliche, wirtschaftliche, soziale und medizinische Aspekte. Eine Beratung durch einen Arzt, der selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführt, ist in Deutschland verboten. Weiters gibt es in der Bundesrepublik auch eine jährliche ,Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche', die als Grundlage für demographische Erhebungen und politische Entscheidungen einen hohen Stellenwert einnimmt.
Überdies wurden mit dem ,Gesetz zur Errichtung einer Stiftung ,Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens' (1984) finanzielle Mittel vorgesehen, die für ergänzende Hilfen zur Verfügung gestellt werden. Damit sollen werdenden Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, Mittel gewährt oder für die Zeit nach der Geburt zugesagt werden, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Bundesstiftung erhält von der Bundesrepublik Deutschland für ihre Aufgaben jährlich mehr als 90 Millionen Euro."
 

BZÖ:  „Das BZÖ ist grundsätzlich für eine anonymisierte Erhebung von Zahlen und Daten über Schwangerschaftsabbrüche, da Österreich auf diesem Gebiet ,ziemlich rückschrittlich' ist."
 

Team Stronach: Es gibt persönliche Entscheidungen von Menschen – insbesondere die von Frauen – welche wir respektieren, wenn sie getroffen werden. Die Fristenlösung gehört dazu.
Einer anonymen Erfassung der Zahlen ohne Daten und ausschließlich über Ärzte und weiterer Daten, wenn diese von Betroffenen freiwillig zur Verfügung gestellt werden, stehen wir durchaus positiv gegenüber. Denn nur wenn solche Informationen bekannt sind, gibt es für die Verantwortlichen der Politik die Möglichkeit, darauf zu reagieren und Maßnahmen zu setzen. Ein anonymes Meldeportal im Internet zum Beispiel, bei dem Frauen, die in Österreich oder im Ausland eine Schwangerschaft abgebrochen haben, die Möglichkeit gegeben wird, ihre Beweggründe für diesen Schritt anzugeben, kann als durchaus sinnvoll erachtet werden. Von vorne herein muss jedoch klargestellt sein, dass solche Daten weder von Abtreibungsgegnern noch von Abtreibungsbefürwortern für ihre Zwecke verwendet oder argumentativ missbraucht werden dürfen.

 

Die Presseagentur Kathpress hat die Parteien vor der Wahl ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten. Sie können die Antworten der Parteien auf die Kathpress-Anfrage hier als pdf herunterladen.

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