EU muss Leihmutterschaft zurückweisen
Das Elternschaftszertifikat ist ein Projekt von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, um LGBTIQ-Rechte zu stärken. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass Elternschaft, die in einem Land festgestellt wurde, in jedem anderen Land der EU gilt. Trotz großem Verständnis für weite Teile des Anliegens stand das Projekt von Anfang an unter heftiger Kritik.
Leihmutterschaft ist Kinderhandel
Die Bedenken von aktion leben: „Das Ansinnen, dass Kinder nicht irgendwo stranden oder illegal werden sollen, ist einleuchtend und auch menschenwürdig. Aber die Anerkennung der Elternschaft soll nicht die nationalen Verbote von Leihmutterschaft untergraben.“
Die Anerkennung von Elternschaft durch Leihmutterschaft würde eine schwerwiegende Verletzung von Kinderrechten bedeuten, darunter Artikel 35 der Kinderrechtskonvention, die Handel mit Kindern verbietet.
„Leihmutterschaft ist eindeutig Kinderhandel. Für viele Frauen ist sie zudem mit sklavenähnlichen Umständen verbunden,“ kritisiert Kronthaler.
Meint die Richtlinie auch die Leihmutterschaft? Ist gewollt, dass Elternschaft aus Leihmutterschaften anerkannt werden? – Definitiv ja! Am 7.12.2022 veröffentlichte die Kommission eine „Folgenabschätzung“, in der Leihmutterschaft als einer von sechs möglichen Anwendungsfällen angeführt wird. Im Kommissionsvorschlag wird mehrfach Leihmutterschaft als Anwendungsfall genannt.
EU-Parlament stimmt morgen ab
Morgen folgt ein weiterer wichtiger Schritt: Das EU-Parlament wird sein Votum für oder gegen den Vorschlag der EU-Kommission abgeben. „Das EU-Parlament hat nur beratende Funktion, die Abstimmung gilt aber als wichtiger Indikator, ob das Parlament bei seiner bisher strikten Ablehnung von Leihmutterschaft bleibt“ betont Kronthaler.
„Bisher galt in der österreichischen Rechtsordnung jene Frau als Mutter, die das Kind geboren hat. Wir haben aus Sicht der Menschenrechte und Kinderrechte, die durch Leihmutterschaft verletzt werden, schwere Bedenken, würde dieses Prinzip aufgegeben.“ Die endgültige Entscheidung fällt im EU-Rat, der von den zuständigen Minister:innen der Mitgliedsstaaten beschickt wird.
Bisherige Stellungnahmen des EU-Parlaments zu Leihmutterschaft war ablehnend:
- 2011 nennt das EU-Parlament Leihmutterschaft als „ernstes Problem, das die Ausbeutung des weiblichen Körpers und seiner reproduktiven Organe darstellt“. Durch neue Reproduktionsvereinbarungen wie die Leihmutterschaft nehme der Handel mit Frauen und Kindern sowie illegale, grenzüberschreitende Adoption zu.
- 2014 wiederholt das EU-Parlament seine Ablehnung von Leihmutterschaft. Sie untergrabe die Würde von Frauen, indem ihr Körper und ihre reproduktiven Funktionen als Ware benützt würden. Leihmutterschaft solle verboten werden.
- 2022 verurteilte das EU-Parlament Leihmutterschaft erneut, ohne allerdings die Forderung, Leihmutterschaft möge verboten werden, zu wiederholen. Vielmehr formuliert das EU-Parlament nun die Forderung, es sollten „verbindliche Maßnahmen ergriffen werden, um Lösungen für die Leihmutterschaft zu finden und die Rechte der Frauen und Neugeborenen zu schützen“. Festgehalten wird weiters, dass die Ausmaße der Leihmutterschaftsindustrie, die Situation der schwangeren Frauen und die Folgen der Leihmutterschaft für sie sowie das Wohlbefinden der Babys untersucht werden sollen. Die schwerwiegenden Auswirkungen der Leihmutterschaft auf Frauen, ihre Rechte und ihre Gesundheit werden betont.