Das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zur Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ist erschreckend. In der Begründung heißt es, jeder Mensch habe ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben unabhängig vom Vorliegen einer schweren Krankheit. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Vorstandsmitglied von aktion leben österreich, erklärt: „Dieses Urteil öffnet Tür und Tor zu einer bedenklichen Entwicklung, die das Töten auf Verlangen zu einem unmenschlichen Geschäft macht.“
Der aktuelle UN-Staatenbericht über Kinderrechte in Österreich blendet Verletzungen von Kinderrechten am Lebensanfang aus. „Die Frage des Schwangerschaftsabbruchs darf nicht länger den Blick dafür verstellen, dass Kinder bereits vor der Geburt Schutz und Beachtung brauchen“, appelliert Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich, an die politisch Verantwortlichen.
Verankerung der Menschenwürde in der Verfassung, Beibehalten des Verbots der Leihmutterschaft, Einführung eines zentralen Keimzellspenden-Registers, Ausbau von Familienberatungsstellen, Sicherung des Kindesunterhalts, bessere Unterstützung werdender Mütter: „Mit diesen Punkten werden wichtige Forderungen von aktion leben österreich im Regierungsprogramm festgeschrieben“, erklärt Dr. Johann Hager, Präsident von aktion leben österreich. Den Programmpunkt „Einführung einer anonymen Statistik über Schwangerschaftsabbrüche“ als Basis für Prävention sucht man allerdings vergebens. „Wir appellieren an die Vernunft der Verantwortlichen, das Programm ideologiefrei nachzubessern.“