aktion leben begrüßt Verlängerung beim Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss soll den Unterhalt minderjähriger Kinder sicherstellen, wenn ein Elternteil seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Mit der Verlängerung des erleichterten Zugangs entfällt zumindest bis Ende Juni, dass bei Verzug im Namen eines Kindes ein Exekutionsantrag gestellt werden muss. Der Staat streckt den Betrag vor und holt sich diesen beim säumigen Elternteil zurück. „Berechtigte erhalten damit das dringend benötigte Geld schneller ausbezahlt. In unserem Beratungsalltag erfahren wir, dass dies eine große finanzielle Erleichterung für Alleinerziehende darstellt“, berichtet Mag. Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben österreich.
Langjährige Forderung von aktion leben fortführen
„Diese Erleichterung im Bereich des Unterhaltsvorschusses ist eine langjährige aktion-leben-Forderung und ein wichtiger Schritt für alleinerziehende Eltern. Wir regen an, diese auch nach der Sonderregelung beizubehalten“, so Kronthaler. Zum Unterhaltsvorschuss hat aktion leben weitere konkrete Vorschläge zur Verbesserung in ihrem Maßnahmenkatalog „Für ein lebensfreundliches Österreich“ festgehalten. Diese sind:
- Zügige Prüfung der Lücken im Bereich des Unterhaltsvorschusses, die existenzbedrohlich sind.
- Einrichtung eines Unterhalts-Sicherungs-Gesetzes, das einen Rechtsanspruch auf Unterhalt zumindest in Höhe des Regelbedarfs vorsieht. Eintreibung des Unterhalts bei den Unterhaltspflichtigen durch den Staat.
- Einfachere und damit schnellere Abwicklung des Unterhaltsvorschusses innerhalb der Europäischen Union.
- Der Bund soll für Kinder im gemeinsamen Haushalt mit rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich den Unterhaltsvorschuss übernehmen, auch wenn keine Einbringung möglich erscheint.
Neben dieser Maßnahme nennt aktion leben 59 weitere, um Familien zu unterstützen sowie das Leben mit Kindern in Österreich zu erleichtern. Diese sind im Maßnahmenkatalog „Für ein lebensfreundliches Österreich“ nachzulesen.