aktion leben zur Sterbehilfe: Prävention parallel umsetzen!
„Wir wünschen uns ein klares Signal des Gesetzgebers, dass Beihilfe zum Suizid grundsätzlich nicht gewollt ist und alles getan wird, das Leben von Menschen bis zuletzt lebenswert zu gestalten und zu schützen“, betont aktion leben-Generalsekretärin Martina Kronthaler. „Unter menschenwürdigem Sterben soll weiter an erster Stelle bestmögliche menschliche und medizinische Begleitung verstanden werden!“
Aus den Versäumnissen bei der Fristenregelung lernen
aktion leben appelliert dringend an den Gesetzgeber, bei dem Gesetz zur Sterbehilfe nicht die gleichen Fehler wie bei der Fristenregelung zu machen: „Die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs sollte die Anzahl der Abbrüche reduzieren, lautete ein Versprechen damals“, erinnert Kronthaler. „Abgesehen davon, dass es bis heute keine Statistik gibt, wurden die 1973 einstimmig beschlossenen positiven Maßnahmen zum Schutz des Lebens noch immer nicht angemessen umgesetzt. Mit der Liberalisierung war für viele das Thema erledigt.“
Suizidbeihilfe muss Ausnahme bleiben
Bei der Sterbehilfe muss der Staat bereits im Zuge der gesetzlichen Regulierung Vorsorge treffen, dass der Wunsch nach Suizidhilfe die Ausnahme bleibt und kein Geschäftsmodell wird. „Wir müssen als Gesellschaft jetzt besonders wachsam sein. Denn schon sprechen Lobbyisten davon, dass auch altruistische Sterbehilfe möglich sein soll!“, warnt Kronthaler. Es sei unter allen Umständen zu vermeiden, dass Menschen meinen, Suizidbeihilfe verlangen zu müssen, um anderen nicht zur Last zu fallen, weil sie keine Alternativen angeboten bekommen oder sich Hilfen nicht leisten können. „Sterbehilfe darf nicht dazu führen, dass es eine erneute Überlegung in lebenswertes und lebensunwertes Leben gibt, denn das sehe ich als große Gefahr.“ aktion leben fordert den Gesetzgeber daher auf, umgehend Prävention zu betreiben.
Alternativen sehen und unterstützen
„Viele Menschen in diesem Land tragen jetzt schon dazu bei, dass Menschen auch mit schwersten Krankheiten und hohem Pflegebedarf bis zuletzt menschenwürdig leben können – durch sehr viel Einsatz, Wissen, Zeitaufwand. Sterbehilfevereine suggerieren, dass nur durch Suizidbeihilfe ein würdiges Lebensende möglich ist. Das ist nicht wahr und auch gefährlich. Es suggeriert eine Alternativlosigkeit, die nicht gegeben ist“, so Kronthaler.
Prävention auf allen Ebenen sichern
- Sofortiger Ausbau und gesicherte Finanzierung von Palliativ Care, Palliativmedizin und Hospiz (Parlamentsbeschluss aller Parteien nach Enquete-Kommission 2016)
- Zugang zu Palliativ Care und Palliativmedizin, zu Hospizdiensten, zu einer guten Versorgung bei Pflegebedarf allen Menschen in Österreich einfach und sicher ermöglichen. Darauf soll es einen Rechtsanspruch geben.
- Mehr Begleitung und Entlastung für pflegende Angehörige, die oft selbst in einem Ausnahmezustand sind.
- Von den Gesundheitskassen vollständig finanzierte Therapien für psychisch kranke Menschen und ihre Angehörigen sowie flächendeckende Betreuung und Beratung.
- Menschen mit Behinderungen sollen jedwede Unterstützung für ein inklusives, selbstbestimmtes Leben erhalten. Die UN-Behindertenrechtskonvention muss rasch und vollständig in allen Bundesländern in Österreich umgesetzt werden.